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Sandra Reutner

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69117 Heidelberg

Zimmer 367
 

Traueranzeigen/Kranzspenden


Für Traueranzeigen/Nachrufe und Kranzspenden stehen zentrale Mittel zur Verfügung. Die Verwendungsrichtlinien werden vom Finanzministerium herausgegeben und sind sehr streng. Auf die Einhaltung der Formvorschriften wird genau geachtet.
Sie finden die Vorschriften im Verwaltungshandbuch unter A 47 oder hier.

 

Sollte in Ihrem Institut ein Trauerfall vorliegen, können Sie die Beauftragung der Anzeige entsprechend nach Vorschrift vornehmen.

Nachrufe für Professoren gibt die Stabsstelle für Kommunikation und Marketing in Auftrag.Bei wissenschaftlichen Mitarbeitern ist die Traueranzeige vom Dekan zu veranlassen und bei sonstigen Mitarbeitern ist für die Schaltung der Traueranzeige der Leiter der Universitätseinrichtung verantwortlich.

Hier finden Sie einige Beispiele für Traueranzeigen: Sonstige Mitarbeiter, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Professoren. Es handelt sich hier ausdrücklich um Beispiele. Weitere Formvorschriften als hier bereits genannt, gibt es nicht.

Die Schaltung einer Traueranzeige erfolgt im Regelfall in der Rhein-Neckar-Zeitung. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Anzeigenannahme RNZ.

 

Einen Trauerkranz beauftragen Sie selbst. Die Wahl der Blumenhandlung obliegt Ihnen, normalerweise wird eine in der Nähe des Friedhofes, auf welchem die Bestattung stattfindet, ausgesucht. Auch hier sind die Formvorschriften einzuhalten.

 

Die sachliche festgestellte Original-Rechnung leiten Sie dann zur Zahlung an Frau Reutner weiter.

Verantwortlich: Redaktion Finanzen & Beschaffung
Letzte Änderung: 09.01.2012
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