Innenrevision

Die Innenrevision ist direkt der Kanzlerin zugeordnet. Sie erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Die Zuständigkeit der Innenrevision umfasst den gesamten Hochschulbereich (ohne Universitätsklinikum Heidelberg, das eine eigene Innenrevision hat).

Arbeitsschwerpunkte 

  • Ordnungsmäßigkeitsprüfungen
  • System- und Organisationsprüfungen
  • Kassenaufsicht und Kassenprüfungen
  • Prüfung der Geldannahmestellen und Handkassen
  • Prüfung des Körperschaftsvermögens
  • Prüfung von Nachweisen über die Verwendung von Drittmitteln
  • Prüfung der Cost Statements von Forschungsprojekten der Europäischen Union incl. Marie-Curie-Programme auf der Grundlage der jeweils gültigen Financial Guidelines mit anschließender Erteilung der Audit-Zertifikate
  • Sonderprüfungen
  • Begleitung externer Prüfer/innen; Koordination der Prüfung
  • Landesrechnungshof (LRH)
    • Koordination von Anfragen und Anforderungen
    • Begleitung bei Erhebungen vor Ort
    • Einholen und Versand der Stellungnahmen
    • Auswertung der Prüfungsmitteilungen
    • Überwachung der aus den Prüfberichten resultierenden Aufgaben/Auflagen
  • Korruptionsbeauftragte (Hier ist die Antikorruptionsrichtlinie hinterlegt.)
  • Präventive Beratung

Ansprechpartnerin:

Daniela F _r Homepage Zuv

Daniela Fabian
Leiterin der Stabsstelle Innenrevision
Zentrale Universitätsverwaltung, Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg
Telefon +49 6221 54-5000
Fax       +49 6221 54-2618
E-Mail fabian@zuv.uni-heidelberg.de

Verantwortlich: Daniela Fabian
Letzte Änderung: 06.10.2011
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