Informationen für Beschäftigte
Themen und Zuständigkeitsbereiche
- Betreuung und Beratung bei arbeitsrechtlichen Vorgängen z.B. Ausfertigung und Abschluss von Arbeitsverträgen, Feststellung der Entgeltgruppe, Beurlaubungen, Beendigung der Arbeitsverhältnisse, Mutterschutz / Elternzeit
- Anweisung für die Aufnahme / Einstellung des Entgeltes beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Nebentätigkeitsanzeigen
- Stellenbewirtschaftung
- Grundsatzfragen des Tarifrechts
Ihre Ansprechpartner/innen:
Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich grundsätzlich nach Zugehörigkeit zu den Instituten bzw. Einrichtungen.
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Abteilungsleitung |
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Antje Kunkel Bearbeitung von Personalangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, prozessrechtliche Vertretung in Arbeitsrechtsstreitigkeiten
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Tel.: +49 6221 54-2185 Erreichbarkeit: |
| Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: | |
| Sabine Mifka
Beschäftigte
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Tel.: +49 6221 54-3149 |
| Petra Dilling
Beschäftigte
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Tel.: +49 6221 54-3139 petra.dilling@zuv.uni-heidelberg.de Erreichbarkeit: |
| Frank Tannenberger
Beschäftigte
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Tel.: +49 6221 54-3141 |
| Silke Bender
Beschäftigte
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Tel.: +49 6221 54-3138 silke.bender@zuv.uni-heidelberg.de
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| Cornelia Regenauer
Beschäftigte
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Tel.: +49 6221 54-3928 |
| Christine Weschenfelder
Beschäftigte
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Tel.: +49 6221 54-2665 christine.weschenfelder@zuv.uni-heidelberg.de
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| Nina Brossmann
Beschäftigte
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Tel.: +49 6221 54-3772 |
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Beschäftigte
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Tel.: +49 6221 54-3193 |
| Käthe Fischer
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Tel.: +49 6221 54-3134 kaethe.fischer@zuv.uni-heidelberg.de Erreichbarkeit: |
| Wichtige Formulare: | |
| Personalbogen | ![]() |
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| Anlage zum Antrag auf Einstellung einer/s Akad. Mitarbeiters/in (Angabe von Vorbeschäftigungszeiten) |
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| Antrag auf Elternzeit | ![]() |
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| Einstellungsantrag Antrag auf Einstellung/Weiterbeschäftigung/Übertragung höherwertiger Tätigkeiten |
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| Anlage Personalrat Anlage für den Personalrat bei Neueinstellungen |
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| Vordruck für die Stufenzuordnung E13- E15 | ![]() |
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| Antrag vermögenswirksame Leistungen Antrag vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG / Änderung einer bestehenden vermögenswirksamen Anlage |
über LBV |
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| Antrag Beihilfe -Angestellte- Antrag auf Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen sowie zur Gesundheitsvorsorge |
überg LBV |
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| Antrag zur Anzeige einer Nebentätigkeit | |
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| Beschäftigung einer werdenden Mutter Benachrichtigung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter gem. § 5 Abs. 1 + § 19 Mutterschutzgesetz MuSchG (ZUV-GB 18) |
Papierversion über Personalsachbearbeiter/in | |
| Taglohn-Liste (ZUV-GB 26) |
Papierversion über Personalsachbearbeiter/in | |
| Monatsnachweis Nachweis für Monat... (ZUV-GB 27) |
Papierversion über |
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| Arbeitsunfähigkeit Mitteilung über Arbeitsunfähigkeit (ZUV-GB 28) |
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| Dienstantritt nach Arbeitsunfähigkeit Mitteilung über Dienstantritt nach Arbeitsunfähigkeit (ZUV-GB 29) |
Word-Dokument | |
| Lohnzuschläge Lohnzuschläge gem. § 29 MT Arb (ZUV-GB 40) |
Papierversion über Personalsachbearbeiter/in |
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| Erklärung Zuschläge Erklärung zum Ortszuschlag, Sozialzuschlag bzw. Anwärterverheiratetenzuschlag (LBV 538V - 05/04) |
über LBV |
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| Gefahrenzulage Antrag auf Gewährung von Zulagen Gefahrenzulage gemäß: §33 Abs. 1, Buchst. c BAT lt. Tarifvertrag vom 11.1.1961 (ZUV-GB 43) |
Papierversion über Personalsachbearbeiter/in |
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| Auszahlung Urlaubslohn Antrag auf Auszahlung des Urlaubslohnes für Herrn/Frau... (ZUV-GB 48) |
Papierversion über Personalsachbearbeiter/in |
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| Informationsschreiben LBV zu Bewährungsaufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen | PDF-Dokument | |
Aktuelle/weitere Informationen
Stand: 09.11.2010
Informationen zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
| Informationen für Erstversicherte (Deutsch) | PDF-Dokument |
| Informationen für Erstversicherte (Englisch) | PDF-Dokument |
| Informationen bei Änderungen während der Beschäftigung | PDF-Dokument |
Stand: 22.01.2010
Anordnung und Abgeltung von Über- und Mehrarbeitsstunden
| Rundschreiben: | Word-Dokument (21kb) |
Stand: 22.01.2010
Informationen zur Definition eines/r Nachwuchsgruppenleiters/in
| Rundschreiben: | Word-Dokument (21kb) |
Stand: 22.01.2010
Informationen zum neuen Pflegezeitgesetz
| Hinweisblatt: | PDF-Dokument (21kb) | WORD-Dokument (34kb) |
| Rundschreiben: | PDF-Dokument (21kb) |
| FM-Hinweise: | PDF-Dokument |
Stand: 22.06.2009
Dienstaufgabenbeschreibung für Akad. Mitarbeiter
| Rundschreiben: Dienstaufgabenbeschreibung für Akademische Mitarbeiter/innen |
PDF-Dokument | |
| Vordruck (Dienstaufgabenbeschreibung) | WORD-Dokument | PDF-Dokument |
Hinweis:
Landeslehrverpflichtungsverordnung:
als PDF-Dokument (internes Dokument des Personaldezernats)
zum Download über den Bürgerservice des Landes Baden-Württemberg
Stand: 12.08.2009
Beschäftigungen aus Studiengebühren
| Hinweisblatt: Beschäftigung aus Studiengebühren (Stand: 26.10.2009) | Word-Dokument (30kb) |
| weitere Erläuterungen zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen: (wiss. Mitarbeiter/innen, Lehrkräfte für bes. Aufgaben, nichtwiss. Personal, Stand: 26.05.2008) |
PDF-Dokument (24kb) |
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Rechtliche Zulässigkeit von Beschäftigungen aus Studiengebühren |
PDF-Dokument (22kb) |
Stand: 01.01.2007
Informationen zum TV-EntgeltU-L
Zeitgleich mit dem TV-L ist am 01. November 2006 auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) in Kraft getreten.
Nachfolgend einige Informationen zum TV-EntgeltU-L; wegen näherer Einzelheiten verweisen wir auf den untenstehenden Tarifvertrag bzw. auf die Beratung durch die VBL.
Mit dem TV-EntgeltU-L haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre betriebliche Altersversorgung im Rahmen der freiwilligen Versicherung nun auch im Wege der Entgeltumwandlung zu finanzieren. Anspruch auf Entgeltumwandlung haben nach dem Tarifvertrag alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen. Einen solchen Anspruch haben auch die Auszubildenden, für die der TVA-L BBiG gilt.
Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet die/der Beschäftigte auf einen Teil ihrer/seiner künftigen Entgeltansprüche. In Höhe dieses Verzichts ist der Arbeitgeber verpflichtet, wertgleiche Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu begründen. Dazu zahlt der Arbeitgeber in Höhe des Lohnverzichts, den die/der Beschäftigte erklärt hat, Beiträge an einen Versorgungsträger, mit dem er die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung vereinbart hat.
Umwandelbar sind nur künftige Entgeltansprüche. Künftige Entgeltansprüche liegen vor, wenn die/der Beschäftigte ihre/seine Arbeitsleistung noch nicht erbracht hat. Die Geltendmachung muss rechtzeitig erfolgen. Nach der Niederschriftserklärung wird eine Entgeltumwandlung nur für Entgeltbestandteile möglich sein, deren Umwandlung mindestens zwei Monate vor ihrer Fälligkeit beantragt wurde.
Eine rückwirkende Vereinbarung der Entgeltumwandlung ist nicht möglich.
Der Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung ist begrenzt auf jährlich bis zu 4 v.H. der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung zuzüglich 1.800, -- €.
Beiträge bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. Diese Beiträge sind bis zum 31. Dezember 2008 auch sozialversicherungsfrei. Der zusätzliche Betrag von 1.800, -- € jährlich, der für die Entgeltumwandlung genutzt werden kann, ist ebenfalls steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei.
Die Entgeltumwandlung vermindert das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege - und Arbeitslosenversicherung mit der Folge einer entsprechenden Minderung der diesbezüglichen Leistungsansprüche.
Wegen der Minderung des beitragspflichtigen Entgeltes können sich auch sozialversicherungsrechtliche Änderungen für das Arbeitsverhältnis der/des Beschäftigten ergeben. Darüber hinaus verringert sich grundsätzlich auch die Bemessungsgrundlage von Ansprüchen, die vom Nettoarbeitsentgelt der/des Beschäftigten abhängig sind.
Zum Durchführungsweg macht der TV-EntgeltU-L Vorgaben. Die Entgeltumwandlung der bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversicherten Beschäftigten ist bei der VBL durchzuführen.
Beschäftigte, die von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung Gebrauch machen möchten, wenden sich bitte immer zuerst an die VBL. Dort erhalten sie neben der Information über die zur Verfügung stehenden Produkte der freiwilligen VBL-Versicherung (VBLextra oder VBLdynamik) auch eine umfassende Beratung über alle Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Entgeltumwandlung.
Eine Beratung durch die Sachbearbeiter/innen der Personalabteilung darf wegen haftungsrechtlicher Risiken nicht erfolgen.
Die VBL ist erreichbar unter
Telefon 0180 5677710
E-Mail kundenservice@vbl.de
oder unter der Anschrift
VBL-Freiwillige Versicherung
Stichwort: Entgeltumwandlung
76128 Karlsruhe
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der VBL (www.vbl.de)
Die schriftliche Entgeltumwandlungsvereinbarung (§ 5 Abs. 2 TV-EntgeltU-L), die zwischen dem Arbeitgeber und der/dem Beschäftigten abzuschließen ist, kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der Personalabteilung das ausgefüllte VBL-Antragsformular vorliegt.
Tarifvertrag: TV-EntgeltU-L PDF-Dokument (15kb)
Stand: 01.01.2007
Informationen zum TV-L
Am 1. November 2006 ist der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in Kraft getreten, durch den der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der Länder (MTArb) ersetzt wurden.
Um Ihnen den Einstieg in das neue Tarifwerk zu erleichtern, haben wir in der nachfolgenden Präsentation das neue geltende Recht in seinen Grundzügen dargestellt.
Da viele Beschäftigte ähnliche Fragen zum Thema Überleitung und zum neuen Tarifrecht haben, hat das LBV auf seiner Internetseite bereits viele der meist gestellten Fragen beantwortet. Vielleicht ist ja auch die Antwort auf Ihre Frage dabei.
Sollten Sie in Ihrem eigenen Fall noch spezielle Fragen haben, steht Ihnen ab sofort Herr Tannenberger für eine telefonische Anfrage unter der Telefonnummer 06221/54-3141 montags und mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.
Informationen zum TV-L • Powerpoint-Datei
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Die Vordrucke sind dezentral in den Instituten/Einrichtung zu verwalten und aufzubewahren.

