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Ansprechpartner/innen
Hier finden Sie die Aufgabenbereiche und Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Abteilung
aktuelles Rundschreiben Stand: 01.03.2012
 
Aktuelles
Formulare und Rundschreiben
Hier erhalten Sie eine Übersicht der notwendigen Formulare und Rundschreiben.
 

Informationen für Beschäftigte


 

Themen und Zuständigkeitsbereiche

  • Betreuung und Beratung bei arbeitsrechtlichen Vorgängen z.B. Ausfertigung und Abschluss von Arbeitsverträgen, Feststellung der Entgeltgruppe, Beurlaubungen, Beendigung der Arbeitsverhältnisse, Mutterschutz / Elternzeit
  • Anweisung für die Aufnahme / Einstellung des Entgeltes beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
  • Nebentätigkeitsanzeigen
  • Stellenbewirtschaftung
  • Grundsatzfragen des Tarifrechts

 

Ihre Ansprechpartner/innen:

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich grundsätzlich nach Zugehörigkeit zu den Instituten bzw. Einrichtungen.

 

Ausgenommen :

-  Zeitzuschläge
-  Auszubildende und Praktikanten
-  Mitarbeiter/innen des Reinigungsdienstes

 

sowie
Beschäftigte aus Mittelen der Exzellenzinitiative
Beschäftigte der SFBs und
Beschäftigte aus sonstigen Beiträgen Dritter (EU, BMBF, etc.)

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Abteilungsleitung

Antje Kunkel

Bearbeitung von Personalangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, prozessrechtliche Vertretung in Arbeitsrechtsstreitigkeiten



Vertretung:
Sabine Mifka

Tel.: +49 6221 54-2185
Fax: +49 6221 54-3740

kunkel@zuv.uni-heidelberg.de

Erreichbarkeit:
montags, dienstags und donnerstags ganztags

 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Sabine Mifka

 

Beschäftigte 

  • der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV)
  • des Universitätsarchivs
  • des Rektorats
  • des Zentrums für Studienberatung und Weiterbildung
     

Tel.: +49 6221 54-3149
Fax: +49 6221 54-3740

sabine.mifka@zuv.uni-heidelberg.de

Petra Dilling

 

Beschäftigte 

  • der Fakultät für Physik und Astronomie (ohne ZAH)
  • der Fakultät für Biowissenschaften (einschließlich Neurobiologie)
     

Tel.: +49 6221 54-3139
Fax: +49 6221 54-3740

petra.dilling@zuv.uni-heidelberg.de

Erreichbarkeit:
montags bis freitags vormittags und dienstags nachmittags

Frank Tannenberger

 

Beschäftigte 

  • der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften
  • des Exzellenzclusters „Cell Networks“
  • der Graduiertenschule „Fundamental Physics“
  • die aus der 3.Säule der Exzellenzinitiative finanziert werden  
sowie Grundsatzfragen des Tarifrechts

 

Tel.: +49 6221 54-3141
Fax: +49 6221 54-3740

frank.tannenberger@zuv.uni-heidelberg.de

Silke Bender

 

Beschäftigte

  • der Juristischen Fakultät
  • der Theologischen Fakultät
  • des Universitätsrechenzentrums (URZ)
  • des Internationalen Studienzentrums (ISZ)
  • von Bioquant
  • die aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vergütet werden

Tel.: +49 6221 54-3138
Fax: +49 6221 54-3740

silke.bender@zuv.uni-heidelberg.de

 

Cornelia Regenauer

 

Beschäftigte

  • des Zentrums für Astronomie (ZAH)
  • der interfakultativen Biomedizinischen Forschungseinrichtung (IBF)
  • des Instituts für Technische Informatik (ZITI)
  • die aus Beiträgen Dritter (EU, BMBF, etc.) vergütet werden
    ohne folgende Bereiche, für die Frau Bippus zuständig ist:
    • des Interdisziplinären Zentrums für Wissenschaftliches Rechnen (IWR), inkl. HCI
    • der Fakultät für Chemie und Geowissenschafte
    • des Physikalischen Instituts
    • des Kirchhoff-Instituts für Physik (KIP)
    • des Instituts für Theoretische Physik
    • des Instituts für Umweltphysik
    • des Instituts für Pharmazie und molekulare Biotechnologie

Tel.: +49 6221 54-3928
Fax: +49 6221 54-3740

regenauer@zuv.uni-heidelberg.de

Christine Weschenfelder

 

Beschäftigte 

  • der Neuphilologischen Fakultät
  • der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften
  • der Fakultät für Mathematik und Informatik
  • des Interdisziplinären Zentrums für Wissenschaftliches Rechnen (IWR)
  • der Graduiertenschule „Heidelberg Graduiertenschule Wissenschaftliches Rechnen“
  • des Zentrums für Molekulare Biologie (ZMBH)
  • der Graduiertenschule "Hartmut Hoffmann-Berling International Graduate School of Molecular and Cellular Biology"
  • des Netzwerk Alternsforschung (NAR)
  • folgender Sonderforschungsbereiche (SFB)
    SFB 623, SFB 636, SFB 873, SFB 881, SFB TR 33-01, SFB TR 79, SFB TR 83

Tel.: +49 6221 54-2665
Fax: +49 6221 54-3740

christine.weschenfelder@zuv.uni-heidelberg.de

 

Nina Brossmann 

 

Beschäftigte 

  • der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • der Universitätsbibliothek (UB)
  • des Biochemiezentrums (BZH)
  • des Exzellenzclusters „Asia and Europe in a Global Context“
  • des Olympiastützpunktes
  • folgender Sonderforschungsbereiche (SFB):
    - SFB 638
    - SFB 619
  • der Mitarbeiter/innen des Reinigungsdienstes

Tel.: +49 6221 54-3772
Fax: +49 6221 54-3740

nina.brossmann@zuv.uni-heidelberg.de

Jacqueline Bippus

Beschäftigte

  • der Philosophischen Fakultät
  • des Südasien-Instituts (SAI)
  • des Zentralbereichs Neuenheimer Feld (ZNF)
  • des Heidelberg Center for American Studies (HCA)
  • des Sonderforschungsbereichs (SFB) 933
  • die aus Beiträgen Dritter (EU, BMBF, etc.) vergütet werden, folgender Einrichtungen:
    • des Interdisziplinären Zentrums für Wissenschaftliches Rechnen (IWR), inkl. HCI
    • der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften
    • des Physikalischen Instituts
    • des Kirchhoff-Instituts für Physik (KIP)
    • des Instituts für Theoretische Physik
    • des Instituts für Umweltphysik
    • des Instituts für Pharmazie und molekulare Biotechnologie (IPMB)

 

Tel.: +49 6221 54-3193
Fax: +49 6221 54-3740

jacqueline.bippus@zuv.uni-heidelberg.de

Käthe Fischer

 

 

Zuschlagsberechnungen

Tel.: +49 6221 54-3134
Fax: +49 6221 54-3740

kaethe.fischer@zuv.uni-heidelberg.de

Erreichbarkeit:
montags bis freitags jeweils vormittags

 
Wichtige Formulare:
Personalbogen PDF-Symbol Symbol DOC
Anlage zum Antrag auf Einstellung einer/s Akad. Mitarbeiters/in
(Angabe von Vorbeschäftigungszeiten)
PDF-Symbol Symbol DOC
Antrag auf Elternzeit PDF-Symbol Symbol DOC
Einstellungsantrag
Antrag auf Einstellung/Weiterbeschäftigung/Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
PDF-Symbol Symbol DOC
Anlage Personalrat
Anlage für den Personalrat bei Neueinstellungen
PDF-Symbol Symbol DOC
Vordruck für die Stufenzuordnung E13- E15 PDF-Symbol Symbol DOC
Antrag vermögenswirksame Leistungen
Antrag vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG / Änderung einer bestehenden vermögenswirksamen Anlage
über
LBV
Antrag Beihilfe -Angestellte-
Antrag auf Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen sowie zur Gesundheitsvorsorge
überg
LBV
Antrag zur Anzeige einer Nebentätigkeit Doc Adobe Symbol RTF
Beschäftigung einer werdenden Mutter
Benachrichtigung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter gem. § 5 Abs. 1 + § 19 Mutterschutzgesetz MuSchG
(ZUV-GB 18)
Papierversion über Personalsachbearbeiter/in
Taglohn-Liste
(ZUV-GB 26)
Papierversion über Personalsachbearbeiter/in
Monatsnachweis
Nachweis für Monat...
(ZUV-GB 27)

Papierversion über
Personalsachbearbeiter/in

Arbeitsunfähigkeit
Mitteilung über Arbeitsunfähigkeit
(ZUV-GB 28)

Word-Dokument

Dienstantritt nach Arbeitsunfähigkeit
Mitteilung über Dienstantritt nach Arbeitsunfähigkeit
(ZUV-GB 29)
Word-Dokument
Lohnzuschläge
Lohnzuschläge gem. § 29 MT Arb
(ZUV-GB 40)
Papierversion über
Personalsachbearbeiter/in
Erklärung Zuschläge
Erklärung zum Ortszuschlag, Sozialzuschlag bzw. Anwärterverheiratetenzuschlag
(LBV 538V - 05/04)
über
LBV
Gefahrenzulage
Antrag auf Gewährung von Zulagen Gefahrenzulage gemäß: §33 Abs. 1, Buchst. c BAT lt. Tarifvertrag vom 11.1.1961
(ZUV-GB 43)
Papierversion über
Personalsachbearbeiter/in
Auszahlung Urlaubslohn
Antrag auf Auszahlung des Urlaubslohnes für Herrn/Frau...
(ZUV-GB 48)
Papierversion über
Personalsachbearbeiter/in
Informationsschreiben LBV zu Bewährungsaufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen PDF-Dokument

Aktuelle/weitere Informationen

 

Stand: 09.11.2010

 

Informationen zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)

 

Informationen für Erstversicherte (Deutsch) PDF-Dokument
Informationen für Erstversicherte (Englisch) PDF-Dokument
Informationen bei Änderungen während der Beschäftigung PDF-Dokument

 

 

 

 

 


 

 

Stand: 22.01.2010

 

Anordnung und Abgeltung von Über- und Mehrarbeitsstunden

 

Rundschreiben: Word-Dokument (21kb)

 

 

 

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Stand: 22.01.2010

 

Informationen zur Definition eines/r Nachwuchsgruppenleiters/in

 

Rundschreiben: Word-Dokument (21kb)

 

 

 

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Stand: 22.01.2010

 

Informationen zum neuen Pflegezeitgesetz

 

Hinweisblatt: PDF-Dokument (21kb) WORD-Dokument (34kb)
Rundschreiben: PDF-Dokument (21kb)
FM-Hinweise: PDF-Dokument

 

 

 

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Stand: 22.06.2009

 

Dienstaufgabenbeschreibung für Akad. Mitarbeiter

  

Rundschreiben:
Dienstaufgabenbeschreibung für Akademische Mitarbeiter/innen
  PDF-Dokument
Vordruck (Dienstaufgabenbeschreibung) WORD-Dokument PDF-Dokument

 

 

Hinweis:
Landeslehrverpflichtungsverordnung:
als PDF-Dokument (internes Dokument des Personaldezernats)
zum Download über den Bürgerservice des Landes Baden-Württemberg

 

 

 

 

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Achtung:       
Vorschriften werden abgelöst durch  Gesetz zur Sicherung der Qualität in Studium  und Lehre
(Qualitätssicherungsgesetz), gültig ab 31.12.2011
sowie der entsprechenden Verwaltungsvorschriften

 

Stand: 12.08.2009

Beschäftigungen aus Studiengebühren

 

Hinweisblatt: Beschäftigung aus Studiengebühren (Stand: 26.10.2009) Word-Dokument (30kb)
weitere Erläuterungen zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen:
(wiss. Mitarbeiter/innen, Lehrkräfte für bes. Aufgaben,
nichtwiss. Personal, Stand: 26.05.2008)
PDF-Dokument (24kb)

Rechtliche Zulässigkeit von Beschäftigungen aus Studiengebühren
(Vermerk des Personaldezernats, Stand: 11.02.2008)

PDF-Dokument (22kb)

 

 

 

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Stand: 01.01.2007


Informationen zum TV-EntgeltU-L

Zeitgleich mit dem TV-L ist am 01. November 2006 auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) in Kraft getreten.

Nachfolgend einige Informationen zum TV-EntgeltU-L; wegen näherer Einzelheiten verweisen wir auf den untenstehenden Tarifvertrag bzw. auf die Beratung durch die VBL.

Mit dem TV-EntgeltU-L haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre betriebliche Altersversorgung im Rahmen der freiwilligen Versicherung nun auch im Wege der Entgeltumwandlung zu finanzieren. Anspruch auf Entgeltumwandlung haben nach dem Tarifvertrag alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen. Einen solchen Anspruch haben auch die Auszubildenden, für die der TVA-L BBiG gilt.

Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet die/der Beschäftigte auf einen Teil ihrer/seiner künftigen Entgeltansprüche. In Höhe dieses Verzichts ist der Arbeitgeber verpflichtet, wertgleiche Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu begründen. Dazu zahlt der Arbeitgeber in Höhe des Lohnverzichts, den die/der Beschäftigte erklärt hat, Beiträge an einen Versorgungsträger, mit dem er die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung vereinbart hat.

Umwandelbar sind nur künftige Entgeltansprüche. Künftige Entgeltansprüche liegen vor, wenn die/der Beschäftigte ihre/seine Arbeitsleistung noch nicht erbracht hat. Die Geltendmachung muss rechtzeitig erfolgen. Nach der Niederschriftserklärung wird eine Entgeltumwandlung nur für Entgeltbestandteile möglich sein, deren Umwandlung mindestens zwei Monate vor ihrer Fälligkeit beantragt wurde.
Eine rückwirkende Vereinbarung der Entgeltumwandlung ist nicht möglich.

Der Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung ist begrenzt auf jährlich bis zu 4 v.H. der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung zuzüglich 1.800, -- €.
Beiträge bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. Diese Beiträge sind bis zum 31. Dezember 2008 auch sozialversicherungsfrei. Der zusätzliche Betrag von 1.800, -- € jährlich, der für die Entgeltumwandlung genutzt werden kann, ist ebenfalls steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei.

Die Entgeltumwandlung vermindert das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege - und Arbeitslosenversicherung mit der Folge einer entsprechenden Minderung der diesbezüglichen Leistungsansprüche.
Wegen der Minderung des beitragspflichtigen Entgeltes können sich auch sozialversicherungsrechtliche Änderungen für das Arbeitsverhältnis der/des Beschäftigten ergeben. Darüber hinaus verringert sich grundsätzlich auch die Bemessungsgrundlage von Ansprüchen, die vom Nettoarbeitsentgelt der/des Beschäftigten abhängig sind.

Zum Durchführungsweg macht der TV-EntgeltU-L Vorgaben. Die Entgeltumwandlung der bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversicherten Beschäftigten ist bei der VBL durchzuführen.
Beschäftigte, die von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung Gebrauch machen möchten, wenden sich bitte immer zuerst an die VBL. Dort erhalten sie neben der Information über die zur Verfügung stehenden Produkte der freiwilligen VBL-Versicherung (VBLextra oder VBLdynamik) auch eine umfassende Beratung über alle Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Entgeltumwandlung.

Eine Beratung durch die Sachbearbeiter/innen der Personalabteilung darf wegen haftungsrechtlicher Risiken nicht erfolgen.

Die VBL ist erreichbar unter
Telefon 0180 5677710
E-Mail kundenservice@vbl.de


oder unter der Anschrift
VBL-Freiwillige Versicherung
Stichwort: Entgeltumwandlung
76128 Karlsruhe


Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der VBL (www.vbl.de)

Die schriftliche Entgeltumwandlungsvereinbarung (§ 5 Abs. 2 TV-EntgeltU-L), die zwischen dem Arbeitgeber und der/dem Beschäftigten abzuschließen ist, kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der Personalabteilung das ausgefüllte VBL-Antragsformular vorliegt.


Tarifvertrag: TV-EntgeltU-L PDF-Dokument (15kb)
 

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Stand: 01.01.2007

Informationen zum TV-L

Am 1. November 2006 ist der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in Kraft getreten, durch den der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der Länder (MTArb) ersetzt wurden.

Um Ihnen den Einstieg in das neue Tarifwerk zu erleichtern, haben wir in der nachfolgenden Präsentation das neue geltende Recht in seinen Grundzügen dargestellt.

Da viele Beschäftigte ähnliche Fragen zum Thema Überleitung und zum neuen Tarifrecht haben, hat das LBV auf seiner Internetseite bereits viele der meist gestellten Fragen beantwortet. Vielleicht ist ja auch die Antwort auf Ihre Frage dabei.

Sollten Sie in Ihrem eigenen Fall noch spezielle Fragen haben, steht Ihnen ab sofort Herr Tannenberger für eine telefonische Anfrage unter der Telefonnummer 06221/54-3141 montags und mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.
 

Informationen zum TV-LPowerpoint-Datei

 

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Stand: 14.11.2007

Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten (Datenschutz)


Rundschreiben zur Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten

 

Einwilligungserklärung PDF-Dokument WORD-Dokument
Widerspruchserklärung PDF-Dokument WORD-Dokument
Informationsblatt PDF-Dokument


Achtung:
Die Vordrucke sind dezentral in den Instituten/Einrichtung zu verwalten und aufzubewahren.

 

 

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Verantwortlich: Redaktion Personal
Letzte Änderung: 16.05.2012
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