Informationen für Gastprofessoren/Gastprofessorinnen
Themen und Zuständigkeitsbereiche
Personaladministration von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Hierzu gehört insbesondere:
- Betreuung und Beratung bei personalrechtlichen Vorgängen
- Die Beschäftigung als Gastprofessor erfolgt grundsätzlich im Angestelltenverhältnis mit Sozialversicherungspflicht
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer an das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
- Anweisung / Einstellung der Vergütung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
Ihre Ansprechpartnerin:
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Sandra Ott |
Tel. : 06221/54-3142 |
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Wichtige Formulare zur Beantragung einer Gastprofessur:
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Fragebogen für Gastprofessorinnen und Gastprofessoren |
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| Antrag auf Beschäftigung eines Gastprofessors / einer Gastprofessorin | ![]() |
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Verantwortlich:
Redaktion Personal
Letzte Änderung:
18.04.2011

