Informationen für wissenschaftliche Hilfskräfte
Themen und Zuständigkeitsbereiche
Erstellung von Arbeitsverträgen für wissenschaftliche Hilfskräfte und Anweisungen an das LBV zwecks Auszahlung der Gehälter.
Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich nach Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. Einrichtungen:
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Theologische Fakultät, |
Tel.: +49 6221 54-3167 |
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Fakultät für Mathematik und Informatik, |
Tel.: +49 6221 54-3137 |
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Juristische Fakultät |
Tel.: +49 6221 54-2244 hasenbein@zuv.uni-heidelberg.de Erreichbarkeit: |
aktuelle / weitere Informationen:
Rundschreiben Nr. 14 vom 21.10.2011: PDF-Dokument (250kb)
Höhere Vergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab 01.03.2012
Die Vergütungssätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden sich ab dem Sommersemester 2012 (1. März 2012) erhöhen.
Es ergeben sich folgende neue Höchstsätze:
| wissenschaftliche Hilfskräfte mit Diplom- oder Master-Abschluss | 13,71 € | bisher 13,27 € |
| wissenschaftliche Hilfskräfte mit FH- oder Bachelor-Abschluss | 10,11 € | bisher 9,77 € |
| studentische Hilfskräfte an Universitäten | 8,67 € | bisher 8,39 € |
Gleichzeitig wird die bisher als Freiwilligkeitsleistung gezahlte Sonderzuwendung an Hilfskräfte ab dem Jahr 2012 entfallen.
Der finanzielle Mehraufwand durch die Stundensatzerhöhung ist aus den vorhandenen Mitteln zu decken. Eine Erhöhung der Mittelzuweisung durch das Land wird nicht erfolgen.
Rundschreiben Nr. 16 vom 15.10.2009: PDF-Dokument (217kb)
Höhere Vergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab 01.04.2010
Die Vergütungssätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden sich ab dem Sommersemester 2010 (1. April 2010) erhöhen.
Es ergeben sich folgende neue Höchstsätze:
| wissenschaftliche Hilfskräfte an Universitäten | 13,27 € | bisher 12,73 € |
| wissenschaftliche Hilfskräfte mit FH oder Bachelor-Abschluss | 9,77 € | bisher 9,37 € |
| studentische Hilfskräfte an Universitäten | 8,39 € | bisher 8,05 € |
Der finanzielle Mehraufwand durch die Stundensatzerhöhung ist aus den vorhandenen Mitteln zu decken. Eine Erhöhung der Mittelzuweisung durch das Land wird leider nicht erfolgen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
künftig wird vom Landesamt für Besoldung und Versorgung ein zusätzlicher Vordruck (Kurzform zur Erklärung der Soz.vers.) bei Vertragsverlängerungen benötigt. Dieser Vordruck ist bei Vertragsverlängerung ohne Unterbrechung und bei einer Unterbrechung von bis zu zwei Monaten als Anlage der Arbeitsverträge beizufügen!
Bei Unterbrechungen von mehr als zwei Monaten sind die gewohnten Vordrucke ( Angaben zur Sozialversicherung und Erklärung zur Auszahlung der Bezüge) beizufügen!
Das Landesamt wird mit sofortiger Wirkung - bei fehlenden Unterlagen - weder eine Auszahlung der Bezüge noch Abschlagszahlungen leisten.
Unvollständige Unterlagen können somit nicht an das LBV weitergeleitet werden!!! Eine Nachforderung von Seiten der Personalabteilung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Daher bitten wir Sie, die unterzeichneten Arbeitsverträge nur mit den notwendigen Anlagen an uns zurück zu senden!!!!!
Vielen dank für Ihre Unterstützung.
Personaldezernat
der Universität Heidelberg
Link zum LBV:
Vereinfachte Erklärung zur Sozialversicherung für studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte

Rundschreiben Nr. 5 vom 28.02.2008: PDF-Dokument (217kb)
Höhere Vergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab 01.04.2008
Die Vergütungssätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden sich ab dem Sommersemester 2008 (1. April 2008) erhöhen.
Es ergeben sich folgende neue Höchstsätze:
| wissenschaftliche Hilfskräfte an Universitäten | 12,73 € | bisher 12,37 € |
| wissenschaftliche Hilfskräfte mit FH oder Bachelor-Abschluss | 9,37 € | bisher 9,11 € |
| studentische Hilfskräfte an Universitäten | 8,05 € | bisher 7,82 € |
Der finanzielle Mehraufwand durch die Stundensatzerhöhung ist aus den vorhandenen Mitteln zu decken. Eine Erhöhung der Mittelzuweisung durch das Land wird leider nicht erfolgen.
Rundschreiben Nr. 8 vom 19.02.2007:PDF-Dokument (57kb) Vergütungssätze ab 01.04.2007