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Hier finden Sie die Aufgabenbereiche und Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Abteilung
 
Aktuelles

Neue Vordrucke bei Vertragsverlängerungen
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Vergütungssätze für Wissenschaftliche Hilfskräfte
ab 01.03.2012

 
Formulare

Hier erhalten Sie eine Übersicht der notwendigen Formulare

 

Informationen für wissenschaftliche Hilfskräfte


 

Themen und Zuständigkeitsbereiche

Erstellung von Arbeitsverträgen für wissenschaftliche Hilfskräfte und Anweisungen an das LBV zwecks Auszahlung der Gehälter.

 

    
 

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich nach Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. Einrichtungen:

 

 

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartner/innen:

Michaela Notheis

Theologische Fakultät,
Philosophische Fakultät,
Neuphilologische Fakultät,
Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften,
SFB 638.

Tel.: +49 6221 54-3167
Fax :+49 6221 54-3896

notheis@zuv.uni-heidelberg.de

Nicole Gutperle

Fakultät für Mathematik und Informatik,
Fakultät für Chemie und Geowissenschaften,
Fakultät für Physik und Astronomie,
Fakultät für Biowissenschaften
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
URZ,
IWR,
ZMBH,
Universitätsbibliothek,
ZSW, ZAH, IWH, CSI, Bioquant, IBF
ExIn: Celluläre Netzwerke (EXCCN)
ZITI Mannheim
und
ZUV.

Tel.: +49 6221 54-3137
Fax :+49 6221 54-3896

gutperle@zuv.uni-heidelberg.de

Alexandra Hasenbein

Juristische Fakultät
Biochemie-Zentrum (BZH)
Heidelberg Center for American Studies (HCA)
SFB619
Südasien-Institut
ExIn: Asia and Europe

Tel.: +49 6221 54-2244
Fax: +49 6221 54-3896

hasenbein@zuv.uni-heidelberg.de

Erreichbarkeit:
Mo bis Do jeweils vormittags (8:00 Uhr - 13.00 Uhr)

 

 

 

 

 

    

Wichtige Formulare:

Antrag auf Einstellung / Weiterbeschäftigung einer geprüften / ungeprüften wissenschaftlichen Hilfskraft Symbol PDF Symbol RTF
Anlage zum Antrag auf Einstellung / Weiterbeschäftigung gem. §57b HRGÄndG Symbol PDF Symbol RTF

Erklärung für die Festsetzung und Auszahlung der Bezüge als wiss. Hilfskraft für das LBV
(LBV Nr.42101, nur Zusammen mit Vordruck Nr. 42101s zu verwenden )

Symbol PDF  

Erklärung zur Sozialversicherung
(LBV Nr. 42101s, nur Zusammen mit Vordruck Nr. 42101 zu verwenden)

Symbol PDF Symbol RTF
Vereinfachte Erklärung zur Sozialversicherung für studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte Symbol PDF Symbol RTF
Ausscheiden einer geprüften/ungeprüften Wissenschaftlichen Hilfskraft Symbol PDF Symbol RTF


 

 

 

 

 

 

  
 

aktuelle / weitere Informationen:

 


 

 

Rundschreiben Nr. 14 vom 21.10.2011: PDF-Dokument (250kb)

Höhere Vergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab 01.03.2012

Die Vergütungssätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden sich ab dem Sommersemester 2012 (1. März 2012) erhöhen.
Es ergeben sich folgende neue Höchstsätze:

wissenschaftliche Hilfskräfte mit Diplom- oder Master-Abschluss 13,71 € bisher 13,27 €
wissenschaftliche Hilfskräfte mit FH- oder Bachelor-Abschluss 10,11 € bisher 9,77 €
studentische Hilfskräfte an Universitäten 8,67 € bisher 8,39 €

Gleichzeitig wird die bisher als Freiwilligkeitsleistung gezahlte Sonderzuwendung an Hilfskräfte ab dem Jahr 2012 entfallen.

Der finanzielle Mehraufwand durch die Stundensatzerhöhung ist aus den vorhandenen Mitteln zu decken. Eine Erhöhung der Mittelzuweisung durch das Land wird nicht erfolgen.

 

 

 


Rundschreiben Nr. 16 vom 15.10.2009: PDF-Dokument (217kb)

Höhere Vergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab 01.04.2010

Die Vergütungssätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden sich ab dem Sommersemester 2010 (1. April 2010) erhöhen.
Es ergeben sich folgende neue Höchstsätze:

wissenschaftliche Hilfskräfte an Universitäten 13,27 € bisher 12,73 €
wissenschaftliche Hilfskräfte mit FH oder Bachelor-Abschluss 9,77 € bisher 9,37 €
studentische Hilfskräfte an Universitäten 8,39 € bisher 8,05 €

Der finanzielle Mehraufwand durch die Stundensatzerhöhung ist aus den vorhandenen Mitteln zu decken. Eine Erhöhung der Mittelzuweisung durch das Land wird leider nicht erfolgen.

 


 

Rundmail vom 05.11.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

künftig wird vom Landesamt für Besoldung und Versorgung ein zusätzlicher Vordruck (Kurzform zur Erklärung der Soz.vers.) bei Vertragsverlängerungen benötigt. Dieser Vordruck ist bei Vertragsverlängerung ohne Unterbrechung und bei einer Unterbrechung von bis zu zwei Monaten als Anlage der Arbeitsverträge beizufügen!

Bei Unterbrechungen von mehr als zwei Monaten sind die gewohnten Vordrucke ( Angaben zur Sozialversicherung und Erklärung zur Auszahlung der Bezüge) beizufügen!

Das Landesamt wird mit sofortiger Wirkung - bei fehlenden Unterlagen - weder eine Auszahlung der Bezüge noch Abschlagszahlungen leisten.

Unvollständige Unterlagen können somit nicht an das LBV weitergeleitet werden!!! Eine Nachforderung von Seiten der Personalabteilung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.

Daher bitten wir Sie, die unterzeichneten Arbeitsverträge nur mit den notwendigen Anlagen an uns zurück zu senden!!!!!

Vielen dank für Ihre Unterstützung.

Personaldezernat
der Universität Heidelberg

 

Link zum LBV:
Vereinfachte Erklärung zur Sozialversicherung für studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte Symbol PDF Symbol RTF

 


Rundschreiben Nr. 5 vom 28.02.2008: PDF-Dokument (217kb)

Höhere Vergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab 01.04.2008

Die Vergütungssätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden sich ab dem Sommersemester 2008 (1. April 2008) erhöhen.
Es ergeben sich folgende neue Höchstsätze:

wissenschaftliche Hilfskräfte an Universitäten 12,73 € bisher 12,37 €
wissenschaftliche Hilfskräfte mit FH oder Bachelor-Abschluss 9,37 € bisher 9,11 €
studentische Hilfskräfte an Universitäten 8,05 € bisher 7,82 €

Der finanzielle Mehraufwand durch die Stundensatzerhöhung ist aus den vorhandenen Mitteln zu decken. Eine Erhöhung der Mittelzuweisung durch das Land wird leider nicht erfolgen.

 



Rundschreiben Nr. 8 vom 19.02.2007:PDF-Dokument (57kb) Vergütungssätze ab 01.04.2007

Verantwortlich: Redaktion Personal
Letzte Änderung: 06.12.2011
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