Lehraufträge
Themen und Zuständigkeitsbereiche
Vergabe und Auszahlung von Lehraufträgen.
Kurzinformation:
- Lehraufträge werden von den Instituten bei den jeweiligen Fakultäten beantragt.
- Die Fakultäten reichen die Anträge zur Erteilung eines Lehrauftrages an die ZUV weiter.
- Lehraufträge werden nur semesterweise vergeben und auf Honorarbasis ausgezahlt.
- Grundsätzlich werden pro Semester bis zu 6 Semesterwochenstunden gewährt.
- Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Lehrveranstaltung.
- Abschlagszahlungen sind auf Antrag möglich.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich grundsätzlich nach Zugehörigkeit zu den Fakultäten bzw. Einrichtungen.
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Sandra Ott
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Tel.: +49 6221 54-3142 |
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Alexandra Hasenbein-Müller
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Tel.: +49 6221 54-2244 |
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Wichtige Formulare:
| Vordruck für Lehrauftragsabrechnung (Erklärung zu den Lehrveranstaltungen an der Universität Heidelberg) |
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Verantwortlich:
Redaktion Personal
Letzte Änderung:
18.01.2012

