Informationen zur Vergabe der Räumlichkeiten des Hauses Buhl

Auszug

aus den Richtlinien zur Vergabe des Hauses Buhl

(Stand: 01.01.2007)

 

 

Die Räume des Hauses Buhl werden auf schriftlichen Antrag für Veranstaltungen der Universität zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltungen müssen nach Art und Durchführung dem Rahmen des Hauses Buhl angemessen sein. Private Veranstaltungen sind nur möglich, wenn sie ausreichende Bezüge zur Universität aufweisen.

Veranstaltungen des Rektorats haben grundsätzlich Vorrang. Das Antragsformular finden Sie am Ende der Seite.

 

Als Benutzer kommen in Betracht:

  • Rektorat
  • hauptamtlich an der Universität tätige Professoren/innen
  • mit der Universität verbundene wissenschaftliche Einrichtungen
  • sonstige Mitglieder der Universität

 

Benutzungsentgelt

Für die Überlassung der Räume des Hauses Buhl und der Gartenanlage wird grundsätzlich ein Benutzungsentgelt erhoben und daneben die anfallenden Kosten (insbesondere Bewirtungskosten) in Rechnung gestellt.

 

Weitere Kosten

Für die Besorgung von Speisen ist der jeweilige Veranstalter zuständig. Getränke werden gestellt. Die Kosten hierfür werden gesondert berechnet; ebenso die Kosten für Hilfskräfte. Die für die Getränke jeweils gültige Preisliste finden Sie am Ende dieser Seite.

 

Reinigungskosten

Für Reinigungskosten wird pauschal ein Betrag von 80,00 €, bei starker Verschmutzung werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Anmietung der Gartenanlage ohne Nutzung der Räume.

 

Sonstige Kosten

Gesondert in Rechnung gestellt werden:

  • Telefongebühren
  • Klavier Nutzung / Stimmen des Klaviers
  • Servietten, Kerzen

 

Stofftischdecken und Stoffservietten werden gesondert in Rechnung gestellt. . Für deren Reinigung werden die tatsächlichen Reinigungs- und Bügelkosten in Rechnung gestellt.

 

Sonstiges

Bei der Durchführung von Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass jeweils 1 Hilfskraft für je 20 teilnehmende Personen benötigt wird. Die Teilnehmerzahl darf 100 Personen nicht überschreiten.

Das Tanzen ist in den Räumen des Hauses Buhl nicht gestattet. Klavierbenutzung ist zu beantragen.

Die Veranstaltung sollte in der Regel spätestens um 24.00 Uhr beendet sein. Ab 22.00 Uhr ist darauf zu achten, dass die Bewohner des Hauses und die Nachbarn nicht gestört werden (Zimmerlautstärke).

Dies gilt insbesondere, wenn die Außenanlage mitbenutzt wird.

Sämtliche Veranstaltungen dürfen nur in Anwesenheit des Veranstalters sowie der Hausdame stattfinden.

Die im Überlassungsantrag aufgeführten Angaben über Beginn und Ende der Veranstaltung, Zahl der Teilnehmer usw. sind unbedingt einzuhalten. Änderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.

Den Anordnungen der Hausdame ist Folge zu leisten.

Der/Die Antragsteller/in ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Sofern Gäste des/der Antragsstellers/in zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Telefon), werden diese dem/der Veranstalter/in in Rechnung gestellt.

Der/Die Antragsteller/in haftet für alle entstehenden Schäden und stellt insoweit den Unterländer Studienfonds und die Universität von Schadenersatzanforderungen frei.

Es wird empfohlen, vor Beginn der Veranstaltung, zusammen mit dem/der Verantwortlichen, die Räume des Hauses Buhl zu begehen.  

Im folgenden finden Sie:

 

 

 

Verantwortlich: Redaktion Service
Letzte Änderung: 01.10.2013