Das Unimobil
Das Unimobil kann von Angehörigen der Universität Heidelberg (Studierende, Mitarbeiter usw.) für dienstliche oder private Zwecke angemietet werden.
Seit Februar 2010 verfügt die Universität über den Kleinbus der Fa. Brunner Mobil aus Böblingen, der durch Werbeanzeigen auf dem Fahrzeug finanziert wird. Eigentümer des Fahrzeugs bleibt bis zum Ablauf einer Nutzungsdauer von 5 Jahren die Fa. Brunner Mobil.
Daten zum Unimobil
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Marke: Anzahl Sitze: Kraftstoff: PS: Außenmaße: |
Renault Master 9 Diesel 74KW / 101PS Höhe 2,50 m |
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Bitte beachten Sie, dass das Unimobil für die meisten Tiefgaragen zu hoch ist. |
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Kaution
Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe von 150,- € in bar zu leisten.
Mietpreise (ohne Kilometerbegrenzung)
| Tagespauschale (nur Montag - Donnerstag) | 50,00 € |
| Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) | 120,00 € |
| Bis zu 4 Stunden pauschal | 35,00 € |
Abholtermine
Das Fahrzeug kann von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie
freitags von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr abgeholt werden.
Rückgabetermine
Grundsätzlich ist die Rückgabe von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr möglich.
Freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Bei tageweiser Vermietung hat die Rückgabe am selben Tag bis 15:30 Uhr oder am darauffolgenden Tag
bis spätestens 9:30 Uhr zu erfolgen. Freitags ist eine Rückgabe nur bis 12:00 Uhr möglich.
Bei der Wochenendpauschale muss das Fahrzeug freitags bis 12:00 Uhr abgeholt und montags zwischen
9:00 Uhr und 9:30 Uhr zurückgegeben werden.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug dem Unterländer Studienfonds bei Ablauf der Mietzeit an der Rückgabestation während der oben genannten Zeiten zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, wird dies zusätzlich nach o.g. Mietpreisen berechnet.
Abhol- bzw. Rückgabestation
Ines Braunecker, Zentrale Universitätsverwaltung, Hauptstr. 126, Abt. 8.1, 3. OG.
Reservierung
Damit die Reservierung aktiv wird, ist eine Vorausleistung in Höhe des zu entrichtenden Mietpreises innerhalb von 8 Werktagen nach der Reservierung fällig. Wird die Vorausleistung nicht innerhalb der 8 -Tagesfrist eingezahlt, verfällt die Reservierung. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb des gebuchten Zeitraums entstehen keine weiteren Kosten. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht.
Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, fallen zusätzliche Kosten gemäß obiger Liste an. Ist die Weitervermietung des Fahrzeugs an Dritte aufgrund der verspäteten Rückgabe nicht möglich, hat der Mieter der Universität die entgangenen Einnahmen zu ersetzen und sie darüber hinaus von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Versicherungssumme 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 7,5 Mio. € je geschädigter Person). Insassenunfallschutz: Invalidität 50.000 € und Todesfall 25.000 €. Zusätzlich ist das Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung bei 150,00 € Selbstbeteiligung versichert. Sollten Kaskoschäden auftreten, haftet der Verursacher bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 150,00 € als Organisation oder als Privatperson.
Mietvertrag
Der Mietvertrag mit den dazugehörigen allgemeinen Mietbedingungen wird bei Abholung des Fahrzeuges abgeschlossen.
