ANTRAG AUF RAUMÜBERLASSUNG VON:

 &   

Es wird um Überlassung des Hörsaals / Raumes gebeten:

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(SGU)  

 

 Anzahl der Personen
Wird Eintritt erhoben:
 

HINWEISE:

Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Universität eingegangen sein. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt.

Eine Vergabe von Hörsälen erfolgt in der Regel von montags bis freitags nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Veranstaltungen nach 22:00 Uhr, sowie an Wochenend- und Feiertagen werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Ein Anspruch auf Überlassung der gewünschten Räume kann aus der Entgegennahme dieses Antrags nicht abgeleitet werden. Solange die schriftliche Genehmigung nicht vorliegt, kann von einer Überlassung nicht ausgegangen werden.

Wir bitten um Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVo). Für nähere Auskünfte dazu und die technische Ausrüstung stehen Ihnen unser Medientechniker Herr Hornung und unser Hausmeister der Neuen Universität Herrn Zejnullahu zur Verfügung unter Tel.-2301.

Verantwortlich: Redaktion Bau & Liegenschaften
Letzte Änderung: 17.11.2015
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